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Maklervertrag etc.Der Maklervertrag (auch oft als Maklerauftrag bezeichnet), die Maklervollmacht und die Datenschutzeinwilligung regeln die Rechtsbeziehung zwischen Makler, Kunden und Versicherer. Das bedeutet im Einzelnen:Maklervertrag Der Maklervertrag beschreibt das Rechtsverhältnis zwischen Makler und Kunden. Hierdurch hat sich durch die EU-Vermittlerrichtlinie nichts geändert. Der vom Arbeitskreis erarbeitete Maklervertrag berücksichtigt die gesetzlichen Eckpunkte der Maklertätigkeit. Es wurden daher Passagen des Gesetzes aufgenommen, deren Aufnahme nicht notwendig war, hingegen der Kundentransparenz dienen. Der Arbeitskreis stellt zum Maklervertrag zwei Varianten zur Verfügung. Neben einem generellen Maklervertrag, der die Dauerrechtsbeziehung zum Kunden regelt, steht ein sogenannter Makler-Einzelvertrag zur Verfügung, der nur für eine Sparte verwendet werden kann. Maklervollmacht Die Maklervollmacht dient der Legitimation des Maklers gegenüber dem jeweiligen Versicherer und sonstigen Produktgebern. Datenschutzeinwilligung Die Datenschutzeinwilligung berechtigt den Makler zur Datenweitergabe von Kundendaten an die Versicherer und sonstige Berechtigte. Erstinformation Erstinformationen sind gemäß § 11 VersVermV beim ersten Geschäftskontakt in Textform mitzuteilen (beispielsweise auf der Visitenkarte, Flyer oder sonstigem Medium). Ein Beispiel der Erstinformation finden Sie auf der Download-Seite. Formularvorlagen Klicken Sie auf die folgenden Verlinkungen zum Download der einzelnen Dokumente zu den Maklerverträgen*:
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