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Risikoanalysen Breitengeschäft

Um die Zahl der erforderlichen Abfragen im Rahmen der Risikoanalyse reduzieren zu können, setzt der Arbeitskreis zunächst für das Segment Breitengeschäft Mindeststandards beim Deckungsumfang voraus. Dadurch müssen die Mindeststandards beim Kunden nicht mehr einzeln abgefragt werden. Sofern ein angebotenes Produkt die Mindeststandards unterschreitet, ist dieses vom Makler gesondert zu berücksichtigen.

Bei der Festlegung der Mindeststandards hat sich der Arbeitskreis von den folgenden zwei Gedanken leiten lassen. Es handelt sich um:

  • Erweiterungen des Versicherungsschutzes, die ohnehin im Markt üblich sind bzw. bei denen die Versicherer keine Probleme haben sollten, sie in ihre Standardprodukte mit aufzunehmen oder um
  • Deckungserweiterungen, die beim Gesamt-Schadenaufkommen des Versicherers kaum eine Rolle spielen, für den VN aber einen erheblichen finanziellen Schaden bedeuten können.

Folgende Risikoanalysen wurden für das Breitengeschäft entwickelt:

Vorstehende Dateien sind im pdf-Format hinterlegt. Dateien im Word-Format, die Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen können, finden Sie auf unserer Download-Seite.

Hinweis für Makler:

Mittlerweile finden sich in der Produktgestaltung einiger Versicherungsunternehmen die Mindeststandards des Arbeitskreises wieder, was zeigt, dass diese Vorgehensweise von Versicherern unterstützt wird.

Nachdem ein Versicherungsunternehmen dem Arbeitskreis die Erfüllung der Mindeststandards im Produkt bestätigt hat, kann es das entsprechende Produkt nach Zustimmung des Arbeitskreises mit einem speziellen Logo des Arbeitskreises versehen.

Der Arbeitskreis legt höchsten Wert auf die Feststellung, dass es sich dabei nicht um eine Produkt-Zertifizierung oder ähnliches handelt, sondern lediglich um eine Bestätigung dafür, dass der Versicherer dem Arbeitskreis gegenüber erklärt hat, sein Produkt erfülle die Mindeststandards. Etwas anderes soll durch das Logo des Arbeitskreises nicht ausgedrückt werden.